Im Besuchsdienst arbeiten Menschen, die aus psychischen Gründen eine IV-(Teil-)Rente haben. Nach sorgfältiger Ausbildung besuchen Sie selbstständig betagte oder behinderte Menschen in deren Wohnung, im Spital oder Alters- und Pflegeheim. Ihre Hauptaufgabe ist die Begleitung und Betreuung der Kundschaft: Sie leisten Gesellschaft, lesen vor, machen Spaziergänge, Ausflüge, hören zu und reden, machen gemeinsam Besorgungen und Ähnliches mehr. Mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Aktivierung und gegen die Vereinsamung der Betroffenen, Sie schenken Freude und entlasten die Angehörigen. Die Arbeit im geschützten Rahmen hat keinen Einfluss auf Ihre IV-Rente.
haben wir in der Rubrik "News" publiziert
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Begleitete Arbeit
Besuchsdienst Stiftung Rheinleben
Clarastrasse 6
4058 Basel, Lageplan
Tel. +41 61 666 63 50
Fax +41 61 666 63 58
Montag bis Donnerstag, 09:00 bis 12:00 Uhr /
14:00 bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitagnachmittag ist geschlossen
Anmeldung
Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne und vereinbaren einen ersten Termin.
Sie wollen trotz IV-(Teil-)Rente eine interessante Arbeit finden? Der Besuchsdienst macht‘s möglich!
(Eintritt bis 2 Jahre vor Pensionsalter möglich).
Gute Betreuung im Alter - ein wichtiges Thema.
Wir fördern die Selbstbestimmung unserer Klientinnen und Klienten. Die INBES unterstützt Sie bei allen Fragen zum System der Behindertenhilfe. Wir fördern auch die Selbsteinschätzung Ihres Bedarfs.
Die Ombudsstelle der IG PRIKOP ist eine unabhängige Vermittlungs- und Beschwerdestelle an die Sie sich wenden können, wenn Sie im Konfliktfall mit Ihren Begzuspersonen und den Vorgesetzten in der Stiftung Rheinleben nicht alleine weiterkommen. Die Ombudsstelle klärt ab, berät und vermittelt vertraulich und kostenlos.
Präventions- und Meldestelle: Bei Verdacht oder Kenntnis auf Verletzung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität von Klientinnen/Klienten und Mitarbeitende im Rahmen der Stiftung Rheinleben.
Wir bieten Dienstleistungen:
Für Institutionen/APH etc.