Die Informations- und Beratungsstelle (INBES) unterstützt und stärkt Personen mit Behinderung im Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung auf der Grundlage der kantonalen Gesetzgebung der Behindertenhilfe. Die INBES konzentriert sich dabei auf die Anliegen der betroffenen Person.
Im Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung können betroffene Personen mittels einer Selbsteinschätzung (IBBplus) oder durch das Erfassen der eigenen Wünsche und Ziele (IHP) den individuellen Bedarf an Leistungen der Behindertenhilfe beschreiben und mitbestimmen.
Sie steht allen Personen mit Behinderung zur Verfügung, welche Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen möchten und vom Kanton zu einer individuellen Bedarfsermittlung zugelassen wurden.
Die Stiftung Rheinleben ist für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, inklusive Suchtbeeinträchtigung zuständig.
Die Inanspruchnahme der INBES-Leistungen ist freiwillig, wir empfehlen es unseres Klientinnen und Klienten.
Weitere Informationen zum gesamten kantonalen Verfahren finden Sie hier
Bei der Stiftung Mosaik werden Personen mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen beraten.
Eine weitere Anlaufstelle: INBES peerwärts
INBES Stiftung Rheinleben
Clarastrasse 6
4058 Basel, Lageplan
Tel. +41 61 686 92 22
Fax +41 61 361 09 43
inbes@rheinleben.ch
Kontaktzeiten:
Montag - Donnerstag
08.30-11.30 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag
08.30-11.30 Uhr
Anmeldung
Die Ombudsstelle der IG Prikop ist eine unabhängige Vermittlungs- und Beschwerdestelle an die Sie sich wenden können, wenn Sie im Konfliktfall mit Ihren Begzuspersonen und den Vorgesetzten in der Stiftung Rheinleben nicht alleine weiterkommen. Die Ombudsstelle klärt ab, berät und vermittelt vertraulich und kostenlos.
Präventions- und Meldestelle: Bei Verdacht oder Kenntnis auf Verletzung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität von Klientinnen/Klienten und Mitarbeitende im Rahmen der Stiftung Rheinleben.